Grillhütte Nutzung

So dürfen Sie den Grillplatz nutzen:
  1. Die Benutzung der Anlage ist nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung gestattet. Hierzu ist immer ein verbindlicher Benutzungsvertrag zu unterschreiben. Darin sind Bedingungen, Verhaltensregeln und Sanktionen aufgeführt. Die Gebote des Landschafts- und Naturschutzes sind zu beachten. Bei Waldbrandgefahr kann auch eine genehmigte Veranstaltung verboten werden – ohne Regress.
  2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten im Normalfall, abweichende Regelungen sind möglich.
  3. In unmittelbarer Nähe der Grillhütte befinden sich zwei Parkplätze. Bei Bedarf kann eine mobile Toilette geordert werden. (z.B. bei REMONDIS, Tel:  0228 7666777)

Entgelteregelung für die Benutzung von Grillplatz und Schutzhütte am Hardtweiher im Ennert (Stand 01.03.2020)

Laut Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des Bürgervereins Holzlar e.V. vom 27.02.2020 gilt folgende Entgelteregelung:  

  1. Von jedem Mieter ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu entrichten, die innerhalb von zwei Monaten erstattet wird.
  2. Schulklassen und Kindergärten ohne Elternbeteiligung (z.B. Schulstunde / Exkursion) sowie Veranstaltungen des Forstamtes sind von der Benutzungsgebühr befreit.
  3. Für Kindergärten und Schulklassen mit Elternbeteiligung beträgt die Benutzungsgebühr 25,00 €.
  4. Für private Kindergeburtstage mit 20 Erwachsenen beträgt die Benutzungsgebühr 25,00 €.
  5. Für private Kindergeburtstage mit über 20 Kindern und über 20 Erwachsenen beträgt die Benutzungsgebühr wie zu Punkt 6 B und 6 C.
  6. Für Gruppen (private Feiern / Firmenfeiern / Vereinsfeiern) berechnet sich die Benutzungsgebühr wie folgt:
  • bis 20 Personen                            50,00 €
  • bis 50 Personen                            70,00 €
  • über 50 Personen                       100,00 €.

In begründeten Einzelfällen kann der/die Vorsitzende des Bürgervereins Holzlar e.V. von den Vorgaben dieser Entgelteregelung abweichen. Die abweichenden Vereinbarungen sind zu dokumentieren und im Rechenschaftsbericht der AG vorzulegen und zu begründen.  

Die Kaution von 50,00 € und die Benutzungsgebühr sind 14 Tage vor Miettermin auf das Konto des Bürgervereins Holzlar e.V. zu überweisen.

Die Entgelteregelung tritt ab dem 01.03.2020 in Kraft.

Hier finden Sie die Entgelteregelung zum download

 
Bitte reservieren Sie hier Ihren Wunschtermin

    und senden Sie anschließend den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag (hier finden Sie den Vertrag als PDF-Dokument)

    Bürgerverein Holzlar e.V.
    Hans Luhmer
    Am Tiergarten 13
    53229 Bonn

    Einem unvergesslichen und schönen Event mitten im Wald steht nun nichts mehr im Wege!
    Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!