Regionalplan – Ausweisung von allgemeinen Siedlungsflächen

Auszug aus dem Stadtplan der Stadt Bonn

Stellungnahme der CDU

Die Verwaltung hat eine Vorlage zum Regionalplan mit Vorschlägen zur Ausweisung einiger Flächen als „Allgemeines Siedlungsgebiet“ vorgelegt. Dies bedeutet nicht, dass hier Bauflächen entwickelt werden, sondern nur, dass diese Gebiete für eine Weiterentwicklung ins Auge gefasst werden könnten. Die Stadt Bonn behält auch weiterhin alle Planungsrechte und Hoheiten für diese Flächen.

In diesem Verwaltungsvorschlag sind auch zwei Flächen im Bereich Hoholz, Roleber und Gielgen genannt. Zum einen ist dies das Gebiet zwischen Wolfsbach (Buschgarten) bis zum Schloss Birlinghoven und der bestehenden Wohnbebauung. Bereits im Rahmen der früheren Beratungen zum Landschaftsplan Ennert wurde dieses Platau mit Aussicht ins Rheintal bis nach Köln als schützenswertes Bodendenkmal angesehen, dass langfristig als Ackerfläche erhalten bleiben soll und auch perspektivisch von Bebauungen freigehalten werden sollte.

Die zweite Fläche bezieht sich auf das Gebiet zwischen der Wohnbebauung Roleber/Hoholz bis zur Stadtgrenze zwischen Kaninsberg und Gut Ettenhausen (grob beschrieben). Der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer ist bereits als Siedlungsfläche ausgewiesen. Der Rat hat sich hier für eine Bebauung um die LWK entschieden und hierzu werden der Jury im Juni erste Pläne vorgestellt.
Flächen außerhalb dieser Entwicklungsflächen stehen für die CDU nicht zur Disposition und müssen ebenfalls aus dem Verwaltungsvorschlag (Fläche 4) zum Regionalplan herausgenommen werden. Eine derartige Ausweitung der Siedlungsfläche würde den Charakter der Ortsteile om Berg zerstören und ist nicht akzeptabel.

Die CDU hat hinsichtlich ihrer Änderungswünsche konstruktive Gespräche mit der Planungsverwaltung geführt und deren Bedenken sind dort auf sehr viel Verständnis gestoßen. Auch hat sie geeignetere Alternativgebiete außerhalb dieser Ortslagen in Beuel zur Prüfung vorgeschlagen.
Die CDU wird einen entsprechenden Änderungsantrag formulieren und mit ihren Koalitionspartnern abstimmen. Dieser wird dann in der BV, dem Planungsausschuss und abschließend im Rat behandelt werden.
Am Rande sei bemerkt, dass die SPD bereits einen Antrag eingebracht hat, in dem sie die Ausweisung als allgemeine Siedlungsfläche in den Gebieten 3-5 unterstützen und den Verwaltungsvorschlag begrüßen (DS 191 065-AA1).